In der Volksabstimmung vom 29. November 2020 wurde der "Nachhaltigkeitsartikel" (Art. 1bis) in der Gemeindeordnung der Stadt Kloten beschlossen, welcher per 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Der Nachhaltigkeitsartikel bestimmt die Energie- und Umweltpolitik der Stadt Kloten wie folgt:
- Die Stadt Kloten setzt in der Energie- und Umweltpolitik auf ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit.
- Der Stadtrat erarbeitet zusammen mit der Energiekommission eine Gesamtenergiestrategie. Diese umfasst etappierte Ziele zur Förderung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduktion des CO2-Ausstosses.
- Zur Erreichung der etappierten Ziele und für die Umsetzung der entsprechenden Massnahmen beantragt der Stadtrat alle vier Jahre einen Rahmenkredit.
Im Sinne dieses Auftrags hat die Energiekommission eine Gesamtenergiestrategie formuliert und diese wurde am 9. März 2021 vom Gemeinderat der Stadt Kloten genehmigt. 2021 hat die Energiekommission in sechs Sitzungen die Handlungsfelder dieser Gesamtenergiestrategie beleuchtet, den Erreichungsgrad der Klimaziele geprüft und entsprechende Massnahmenschwerpunkte formuliert.
Die Massnahmen aus der Gesamtenergiestrategie der Stadt Kloten sind folgenden Handlungsfeldern zugeordnet:
- K: Massnahmen mit Wirkung auf das Klima
- M: Massnahmen mit Wirkung auf die Mobilität
- S: Massnahmen mit Wirkung auf die Stromversorgung
- W: Massnahmen mit Wirkung auf die Wärmeversorgung