Beschreibung
Seit 2016 sind Energieversorger im Kanton Zürich gemäss Energiegesetz (§ 14a) verpflichtet, in der Grundversorgung Strom aus erneuerbaren Energien als Standardprodukt anzubieten.
Ab 2030 soll die ibk AG, gemäss den Zielvorgaben der Gesamtenergiestrategie, 80% ihrer Gesamtstrommenge (des gesamten Versorgungsgebietes) auch an Marktkunden als erneuerbaren Strom liefern. Bis 2050 soll die ibk AG allen Kunden nur noch erneuerbaren Strom liefern.
Die Stadt Kloten und die ibk AG erarbeiten hierzu gemeinsam einen Umsetzungsvorschlag zur Erhöhung des erneuerbaren Anteils im Strommix Kloten. Die Stadt Kloten bereitet dafür nach Konsultation der Energiekommission eine Volksabstimmung zur Finanzierung der Mehrkosten vor.