Das revidierte Energiegesetz des Kantons Zürich enthält strenge Bestimmungen zum Heizungsersatz. Seit dem 1. September 2022 dürfen fossile Heizungen in bestehenden Gebäuden nur noch durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden
Handlungsfeld
Das revidierte Energiegesetz des Kantons Zürich enthält strenge Bestimmungen zum Heizungsersatz. Seit dem 1. September 2022 dürfen fossile Heizungen in bestehenden Gebäuden nur noch durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden