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Energieberatung

Hier finden Sie Informationen zur Energieversorgung von Gebäuden

Q&A: Heizungsersatz auf erneuerbare Energieträger

Ja. Seit dem 1. September 2022 schreibt das Zürcher Energiegesetz vor, beim Heizungsersatz auf erneuerbare Energieträger umzusteigen, sofern dies technisch möglich ist und die Mehrkosten über die Lebensdauer nicht mehr als 5% betragen.

Wie wird meine Liegenschaft beheizt?

Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) enthält Informationen zu Gebäuden, Wohnungen, Gebäudeeingängen, Strassen und der Wärmeversorgung.

Link zur WärmeversorgungIn einigen Fällen können die auf Bundesgeoportal angezeigten Daten nicht der Realität entsprechen, nicht aktuell sein oder Erfassungsfehler enthalten. Sie können diese Fälle per Email melden an: energiegwr@bfs.admin.ch

Ja. Jede Heizungssanierung ist beim Bauamt Kloten einzureichen. Je nach System kommen kantonale Bewilligungen hinzu (insbesondere Erdwärme und Grundwasser).

Luft-Wasser-Wärmepumpe: Nutzt die Aussenluft. Häufigste Wahl (54,6% aller Ersatzfälle) und ist grundsätzlich bei fast allen Liegenschaften geeignet. Benötigt eine Bewilligung der Stadt Kloten.

Erdwärmesonden-Wärmepumpe: Nutzt Erdwärme. In Kloten nur in den Aussenquartieren möglich: Bohrungen sind im Grundwassergebiet nicht möglich. Kantonsbewilligung erforderlich.

Grundwasser-Wärmepumpe: Erlaubt bei einer minimalen Anlagegrösse mit Kälteleistung 150 kW bzw. 100 kW bei Wärmedämmung entsprechend MINERGIE-Baustandard. Erfordert eine kantonale Konzession.

Wo ist ein Heizungsersatz mit Grundwasser oder Erdwärmesonden möglich?

Der Wärmenutzungsatlas dient dem AWEL, Abt. Gewässerschutz, als Grundlage für die Erteilung von Bewilligungen von Wärmenutzung aus Untergrund und Grundwasser.

Wärmenutzungsatlas

Link zum Erdwärmenutzungsatlas

Die Industriellen Betriebe Kloten plant einen Wärmeverbund im Quartier Hohrainli. Ein Anschluss erfüllt automatisch alle gesetzlichen Vorgaben und ist oft wirtschaftlich attraktiv.

Ja. Aber Holz ist nicht unbeschränkt verfügbar. Pellet- oder Stückholzheizungen erlauben erneuerbares Heizen. Erfordern jedoch eine Bewilligung wegen Luftreinhaltung und sind in dicht besiedelten Gebieten wegen Feinstaub weniger geeignet.

Sie können Ihre Gasheizung weiterbetreiben, wenn Sie mindestens 80% Biogas beziehen und dies ins Grundbuch eintragen lassen. So gelten Sie als erneuerbar.

Der Umstieg auf Biogas ist nur möglich, wenn Ihre Liegenschaft bereits über einen Gasanschluss verfügt. Neue Anschlüsse an das Gasnetz der Stadt Kloten sind nicht erlaubt.

Nein. Elektroheizungen sind extrem ineffizient. Eine Wärmepumpe erzeugt mit demselben Strom drei- bis viermal mehr Wärme als eine direkt-elektrische Heizung.

Seit 2013 sind neue Elektroheizungen, der Ersatz defekter Elektroheizungen sowie Elektroheizungen als Zusatzheizung verboten.

Zudem müssen alle bestehenden ortsfesten Elektroheizungen bis zum 31. Dezember 2030 durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden.

Falls eine erneuerbare Heizung technisch nicht möglich ist oder über die gesamte Lebensdauer mehr als 5% teurer ist als eine fossile Alternative, dürfen Sie eine neue Öl- oder Gasheizung installieren. Allerdings müssen Sie dann 10% des jährlichen Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser durch Ersatzmassnahmen einsparen oder durch erneuerbare Energien bereitstellen.

Wann gelten Ausnahmen?

Die Aussicht auf eine Ausnahme ist äusserst gering und bei Wohnliegenschaften kaum gegeben.

  • Technisch nicht möglich: Z.B. bei zu kleinem Grundstück für Erdwärmesonden, ungenügender Statik für schwere Wärmepumpen oder fehlender Stromleistung.
  • Zu teuer: Wenn die Lebenszykluskosten (Anschaffung + Betrieb über 20 Jahre) einer erneuerbaren Lösung mehr als 5% höher sind als die Kosten einer neuen fossilen Heizung inklusive der nötigen Ersatzmassnahmen.

Ja. Es gibt zahlreiche Förderprogramme. Details und Antragsformulare finden Sie auf Energiefranken

Die ibk AG bietet Energieberatungen beim Heizungsersatz an. Mehr Informationen zum Heizungsersatz finden Sie auch auf https://erneuerbarheizen.ch/.

Eignet sich meine Liegenschaft für die Photovoltaik?

Die Eignungskarte zeigt für eine Liegenschaft, wie gut es für die Nutzung von Solarenergie geeignet ist und welcher Ertrag möglich wäre.

Solarkataster

Link zum Solarkataster

Wo ist ein Heizungsersatz mit Grundwasser oder Erdwärmesonden möglich?

Der Wärmenutzungsatlas dient dem AWEL, Abt. Gewässerschutz, als Grundlage für die Erteilung von Bewilligungen von Wärmenutzung aus Untergrund und Grundwasser.

Wärmenutzungsatlas

Link zum Erdwärmenutzungsatlas

Wie wird meine Liegenschaft beheizt?

Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) enthält Informationen zu Gebäuden, Wohnungen, Gebäudeeingängen, Strassen und der Wärmeversorgung.

Wärmeversorgungsanlagen

Link zur Wärmeversorgung

In einigen Fällen können die auf Bundesgeoportal angezeigten Daten nicht der Realität entsprechen, nicht aktuell sein oder Erfassungsfehler enthalten. Sie können diese Fälle per Email melden an: energiegwr@bfs.admin.ch