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W1Erneuerbare Energieversorgung städtischer Liegenschaften

Fortschritt

Pünktlich
  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Laufend

Beschreibung

Die städtischen Liegenschaften sollen gemäss der Gesamtenergiestrategie bis 2030 zu 90% und bis 2050 zu 100% mit erneuerbarer Energie versorgt werden.

In Neubauten oder bei Anlagenersatz wird deshalb der Wärme-/Kältebedarf ohne fossile Energieträger gedeckt. Holz wird zurückhaltend (z.B. Abdeckung der Spitzenlast) oder nur dort eingesetzt, wo keine anderen Lösungen möglich sind.

Zur Kühlung soll wo immer möglich das sogenannte Freecooling (Wärmeentzug in Gebäuden an heissen Sommertagen von rund 2 bis 4°C, z.B. durch Einlagerung im Boden bei Erdsonden-Wärmepumpen) eingesetzt werden.

Die Abwärme aus Kühl- und Klimaanlagen muss genutzt werden.

Neubauten und Gesamtsanierungen halten den entsprechenden SIA -Effizienzpfad Energie (SIA Merkblatt 2040) oder andere mindestens gleichwertige Standards ein.

Aufgaben

Was wurde gemacht?

  • Erledigt05.05.2020

    Beschluss 58-2020 vom 5. Mai 2020 hatte der Stadtrat die lmmobilienstrategie Teil A und B genehmigt

    Mit Beschluss 58-2020 vom 5. Mai 2020 hat der Stadtrat die lmmobilienstrategie Teil A und B genehmigt

Zusammenfassung und Kontakte

Handlungsfeld

  • Zielbereich der Gesamtenergiestrategie

    Netto Null CO2 in der Deckung von Wärme- und Kältebedarf inkl. Prozesswärme

Zuständige Organisationen

Frist

Laufend

Ansprechpersonen

  • Mirco Winkenbach
    Leiter Liegenschaftenverwaltung
    Liegenschaften
Letzte Aktualisierung 08.09.2025

Wie diese Massnahme zum Ergebnis beiträgt