Beschreibung
In der Volksabstimmung vom 29. November 2020 wurde der “Nachhaltigkeitsartikel” (Art. 1bis) in der Gemeindeordnung der Stadt Kloten beschlossen, welcher per 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Insbesondere hat sich die Stadt Kloten verpflichtet in ihrer Energie- und Umweltpolitik auf ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit zu setzen.
Mit der Beschaffung nachhaltig hergestellter Produkte und Dienstleistungen möchte die Stadt Kloten ihren Beitrag für den Schutz der Umwelt sowie für die soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit leisten und ihrer Vorbildfunktion gegenüber Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden.