Beschreibung
In der Volksabstimmung vom 29. November 2020 wurde der “Nachhaltigkeitsartikel” (Art. 1bis) in der Gemeindeordnung der Stadt Kloten beschlossen, welcher per 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Insbesondere hat sich die Stadt Kloten verpflichtet in ihrer Energie- und Umweltpolitik auf ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit zu setzen.
Mit der Beschaffung nachhaltig hergestellter Produkte und Dienstleistungen möchte die Stadt Kloten ihren Beitrag für den Schutz der Umwelt sowie für die soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit leisten und ihrer Vorbildfunktion gegenüber Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden.
Die Vorgaben der Richtlinie zur Nachhaltigen Beschaffung sind auf jegliche Beschaffungen anzuwenden, die per Einladungs-, selektives, offenes Verfahren oder freihändige vergeben werden. Dazu gehören Bauleistungen, Güter- und Dienstleistungsbeschaffungen aller Abteilungen der Stadt Kloten.
Die Richtlinie dient allen Beschaffenden der Stadt Kloten als Vorgabe und steckt einen Rahmen für das operative und strategische Vorgehen bei der öffentlichen Beschaffung.
Die Richtlinie ist als Ergänzung zu bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu verstehen.
Beschaffungsrichtlinie; interne Vernehmlassung