Beschreibung
Im Kanton Zürich dürfen grundsätzlich nur erneuerbare Energieträger für die Wärmeversorgung genutzt werden (§ 11 des Energiegesetz). Diese Voraussetzungen werden bei einigen Liegenschaften in Kloten (insbesondere im Grundwassergebiet) zu grösseren Herausforderungen führen. Ein Bedarf an qualitativ hochstehender Beratung ist daher absehbar und wird durch den Ökofonds der ibk AG finanziert. Zielgruppen- und Standortgerecht bietet die ibk AG folgende Energieberatungen an:
- Allgemeine telefonische Energieberatung
- Energieberatung (PV, Wärmepumpen etc.) vor Ort
- Gebäudeenergieausweis (GEAK®, GEAK® Plus)
- Heizungsersatz - Impulsberatungen (erneuerbar heizen)
- Machbarkeitsstudien & Variantenvergleiche
- Beratung zur Energieeinsparungen sowie Sanierungsberatung von energetischen Massnahmen, wie z.B. Elektrische Geräte, Dämmungen, Fensteraustausch.
- Beratung und Projektvorabklärungen betreffend Machbarkeit von Photovoltaik- und thermischen Solaranlagen
- Wärmebildkameraaufnahmen mit detailliertem Bericht
- Beratung bei Energiebeschaffung (Elektrizität, Biomasse, Wärmeverbund)
Angebot an Energieberatungen der ibk AG
Anmeldung für eine Energieberatung