Beschreibung
Die Bau- und Zonenordnung (BZO) legt für das Stadtgebiet verbindlich fest, wie Grundstücke genutzt und überbaut werden dürfen. Sie kann dabei strengere energetische Vorgaben enthalten als das kantonale Recht. Das Energiegesetz des Kantons Zürich schreibt bereits vor, dass Neubauten einen Teil ihres Strombedarfs durch Eigenproduktion decken müssen. Bislang hat jedoch keine Gemeinde im Kanton Zürich weitergehende Vorgaben eingeführt, etwa in Form einer Pflicht zur Nutzung von Solarstrom. Politische Vorstösse in diese Richtung bestehen jedoch bereits.
Die Stadt Kloten prüft eine Anpassung der BZO mit folgenden möglichen Elementen:
- Pflicht zur Nutzung von Solarstrom bei Neubauten, die über die kantonalen Minimalvorgaben hinausgeht
- Pflicht zur Nutzung von Solarstrom bei Dachsanierungen
- Ausnahmen in spezifischen Zonen, zum Beispiel in Kernzonen